Wenn Sie eine Patenschaft abschließen, stimmen Sie den folgenden allgemeinen Bedingungen zu:
- Mit dieser Patenschaft übernehmen Sie einen neu gepflanzten Baum und stoppen die Nutzung des Baumes durch den Wald- / Landbesitzer. Die Bäume bleiben Eigentum des Wald- / Landbesitzers.
- Baumpflanzer.ch versichert den Baumsponsoren, das Geld vom Baumsponsoring nach Abzug ihrer eigenen Kosten an den jeweiligen Wald- / Landbesitzer zu überweisen. Die Wald- / Landbesitzer erhalten eine Entschädigung für den Kauf des Baumes einschließlich Tierschutz und einen Bonus für die Nichtbenutzung des Baumes. Baumpflanzer.ch erhält eine Entschädigung für das Pflanzen der Bäume, die Herstellung des Schildes, die Kosten der Website und die damit verbundene Verwaltung.
- Mit Abschluss eines Baumsponsorings erhalten Sie ein elektronisches Sponsoring-Zertifikat mit den Koordinaten des Standortes Ihres Baumes. Ihr Baum wird an geeigneter Stelle mit Ihrem Namen oder einem Sprichwort und auf Wunsch mit dem Baumpflanzer.ch-Logo gekennzeichnet.
- Die Baumsponsoren sind berechtigt, den Standort des Baumes jederzeit zu besuchen, sofern die örtlichen Vorschriften dies zulassen. Sie müssen die natürliche Umgebung der Bäume erhalten, wie Sie sie zu Beginn des Sponsorings finden. Im Allgemeinen sollten keine Spuren hinterlassen werden. Es kann kein persönlicher Gebrauch gemacht werden.
- Der örtliche Förster gibt nur in seltenen Ausnahmefällen die Erlaubnis, trotz Patenschaft einen Baum zu fällen. Es kann vorkommen, dass ein Baum aus Sicherheitsgründen oder aus waldbaulichen Gründen vorzeitig gefällt werden muss, beispielsweise wenn der Baum aufgrund von Instabilität Menschen, Tiere und Infrastruktur gefährdet oder von einem schweren Schädlingsbefall betroffen ist, der auch die Bäume in der Umgebung gefährden würde . Die Baumsponsoren werden nicht im Voraus über notwendige Fälle informiert.
- Bäume können durch Wind, Schnee oder Blitzschlag umkippen. Wenn ein Baum ungünstig fällt, so dass die Bewirtschaftung der verbleibenden Waldfläche beeinträchtigt wird (z. B. über einen Waldweg), besteht die Möglichkeit, dass der Baum gesägt werden muss. Bäume, die auf Infrastruktur oder offenes Land fallen, werden vom Baum getrennt und in den Wald gezogen, um zu verrotten. In jedem Fall bleibt das Holz so vollständig wie möglich im Wald.
- Baumpflanzer.ch haftet nicht für Handlungen des Försters gemäß den vorstehenden Absätzen 4 bis 6, für vorsätzliche Beschädigung oder Diebstahl des Baumes oder für den Schutz von Wildtieren durch Dritte. Sie haben unter keinen Umständen Anspruch auf Rückzahlung der für das Sponsoring geleisteten Zahlung.
- Die Bäume können in Bereichen stehen, auf denen es schwierig ist, auf und in abschüssigem Gelände zu gehen. Der Besuch Ihres Baumes erfolgt auf eigenes Risiko. Baumpflanzer.ch haftet nicht für Unfälle.
- Wenn ein Patenbaum während einer Patenschaft natürlicher Gewalt zum Opfer fällt (z. B. Tod durch Pilzbefall oder Sturm), hat der Pate kein Recht auf einen Ersatzbaum. Der tote Baum bleibt stehen oder liegen und durchläuft alle Zersetzungsstadien bis zur vollständigen Verrottung in den folgenden Jahrzehnten. In Ausnahmefällen kann der Wald- / Landbesitzer beschließen, den toten Baum zu fällen.
- Drei Monate vor dem Ende des 10-jährigen Sponsorings wird der Baumsponsor von Baumpflanzer.ch eingeladen, den Vertrag um weitere 10 Jahre zu verlängern. Dies bedarf jedoch der Zustimmung des Wald- / Landbesitzers. Baumpflanzer.ch kann die Genehmigung nicht garantieren. Die Verlängerung des Sponsorings erfordert administrative Arbeiten seitens des Baumpflanzers und des Wald- / Landbesitzers. Die Verlängerung eines Sponsorings um weitere 10 Jahre kostet SFr. 150. Preisänderungen vorbehalten. Der Baumsponsor wird gebeten, baumpflanzer.ch über Adressänderungen zu informieren.Wird das Sponsoring vom Baumsponsor nicht verlängert oder kann der Baumsponsor nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums über die von ihm angegebenen Kontaktdaten erreicht werden, behält sich Baumpflanzer.ch das Recht vor, das Sponsoring neu zuzuweisen.
- Baumpflanzer.ch garantiert, dass der Baum so lange bleibt, wie es eine Patenschaft gibt. Dies gilt nicht für die oben gemäß den Absätzen 4 bis 6 beschriebenen Fälle.
- Gerichtsstand: 8135 Langnau am Albis